Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma SMM Gesellschaft für Medienintegration mbH Stand: 30.09.2002
Diese AGB´s stehen auch als PDF Datei zum download für Sie zu Verfügung.
1. Geltung der Bedingungen
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma SMM Gesellschaft für Medienintegration mbH mit allen Niederlassungen- hinfort SMM - sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden jedoch Vertragsgegenstand, wenn sie SMM gegenüber ihren eigenen AGB oder gegenüber der gegensätzlichen Regelungen begünstigen. Im übrigen werden anderslautende AGB des Geschäftspartners auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von SMM selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung der AGB von SMM, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von SMM schriftlich bestätigt werden.
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Käufer. Besteht ein Käufer auf Einzellieferung zur Selbstkonfiguration, erklärt er sich kundig im Sinne des EMV-Gesetzes.
2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsabschluß
Die Angebote von SMM richten sich an Unternehmer und Geschäftskunden, sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer ab Zugang vier Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von SMM oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich.
Eigenschaften des Vertragsgegenstandes sind nur zugesichert, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Besteller nicht unzumutbar ist.
3. Preise
Wir liefern zu den im Vertrag vereinbarten Preisen. Angaben in Preislisten sind freibleibend. Sämtliche Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Fracht- und Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten. Die Preise verstehen sich ab Lager SMM einschließlich normaler Verpackung. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von SMM. Preissteigerungen bedingt durch Kursschwankungen sind umlagefähig.
4. Lieferzeiten, Lieferverzug, Gefahrenübergang
Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Beibringung der vom Geschäftspartner zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager SMM. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Der Besteller trägt die Transportgefahr auch für den Fall, daß die Ware mit Hilfe eigener Personen und Fahrzeuge befördert wird. Wird der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt auf Kosten des Käufers.
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen und unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. SMM übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zur ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.
Hält SMM Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer SMM schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens vier Wochen. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat SMM nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. In diesem Fall ist SMM berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
SMM ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wobei die hierdurch entstehenden Versandkosten immer der Käufer trägt. Der Käufer ist gehalten zumutbare Teilleistungen zu akzeptieren.
Software-Programme werden gemäß Herstellerlizenzbedingungen verkauft und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software wird kein Eigentum an den Programmen erworben, sondern nur an den Datenträgern. Es gelten in soweit die Nutzungsbedingungen des Herstellers, der auch Eigentümer der Programme bleibt. Soweit ein Programm eine vom Softwarehersteller ausgegebene Seriennummer hat, muß diese beim Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt sein. Eine vollständige oder teilweise Reproduktion auf gleiche oder andere Träger ist dem Käufer nicht gestattet. Die gleichen Bestimmungen gelten für Handbücher und Unterlagen. Soweit nicht anders vereinbart, wird keine Haftung übernommen, daß die gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich SMM Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
5. Annahmeverzug des Käufers
Nimmt der Käufer nicht ab, so ist SMM berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Zahlungen
Alle Rechnungsbeträge sind per Vorkasse, per Nachnahme in bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung in Euro rein netto ohne Skonti und andere Rechnungsabzüge fällig. In Rechnung gestellte Beträge sind binnen angegebener Zahlungsfrist am Geschäftstag nach Rechnungszugang bzw. nach Lieferung der Ware ohne Abzug in einer Summe zahlbar. Alle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von SMM als bewirkt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz eventueller anderslautender Bestimmungen des Käufers legt SMM fest, welche Forderungen durch Zahlung des Käufers erfüllt sind. Das Recht des Käufers gemäß der nachstehenden Bestimmung bleibt hiervon unberührt.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgelegt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. In jedem Fall können Zahlungen nur in der Höhe der dem Käufer etwa zustehenden und geltendgemachten Gegenansprüche zurückgehalten werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die SMM aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden SMM die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum von SMM. Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgt stets unentgeltlich für SMM als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Auf Aufforderung von SMM hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und SMM die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von SMM in der Weise an seine Kunden weiter, daß er sich diesen gegenüber selbständig gemäß § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen den Kunden wird an SMM abgetreten. Auf Aufforderung von SMM hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und SMM die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bei Zugriffen Dritter -insbesondere des Gerichtsvollziehers- auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von SMM hinzuweisen und SMM unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigung auf seine Kosten zu versichern. Die daraus ihm zustehenden Ansprüche tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an SMM ab.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere bei Zahlungsverzug- ist SMM berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Soweit SMM nach den vorstehenden Regelungen zur Zurücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung zu betreten.
8. Zahlungsverzug
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet ist SMM berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks hereingenommen worden sind.
Das gleiche gilt, wenn SMM andere Umstände bekannt werden, die erhebliche oder begründete Zweifel über die Kreditfähigkeit des Käufers aufkommen lassen - wie z.B. Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Ablehnung eines Insolvenzantrags, schriftliche Kreditauskunft über die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners.
In diesem Fall ist SMM außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ist der Käufer in Verzug, so ist SMM berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern für offene Kontokorrentkredite berechneten Satzes oder 4% über dem jeweiligen Basiszinzsatz der europäischen Zentralbank per anno zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
9. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für SMM bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Nachfristsetzung durch SMM mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.
10. Gewährleistung
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse oder Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch SMM verlangt. Wird von SMM gelieferte Ware vom Käufer zurückgesandt, so kann SMM die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis beigefügt wurde. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit SMM die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und hat frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann SMM eine Bearbeitungsgebühr von 45.- Euro erheben oder spezifisch abrechnen.
SMM behält sich im Falle eines Produktmangels Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die zweite Nachbesserung bzw. die zweite Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen.
SMM ist berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu übertragen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer und Geschäftskunden sechs Monate ab dem Tage des Erhaltens der Ware. Eine eventuell verlängerte Garantie seitens des originären Herstellers wird dem Käufer abgetreten. Der Käufer hat SMM offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch SMM bereitzuhalten.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und SMM von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhaltes Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber SMM aus. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von SMM nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Käufer zu beweisen, daß der Mangel nicht durch Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden gegenüber Unternehmern und Geschäftskunden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.
11. Reparaturaufträge
Bei der Erteilung von Reparaturaufträgen soll sich SMM nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Gewährleistung bei Reparaturaufträgen
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten gegenüber Unternehmern und Geschäftskunden beträgt drei Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.
13. Haftung
SMM haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet SMM bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Für den Verlust von Daten kann keine Haftung übernommen werden.
14. Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den Geschäften mit SMM sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch SMM nicht an Dritte übertragbar.
15. Datenschutz
Der Käufer erklärt sein Einverständnis dazu, daß die SMM im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von SMM gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
16. Vertragstyp
Die Lieferverträge zwischen SMM und Käufer sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den oben genannten Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen, auch wenn SMM Finanzierungsverträge vermittelt hat.
17. Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht.
18. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
Für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang bestehende Rechtsbeziehungen wird für beide Teile München als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies zulässig ist. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Es bleibt SMM jedoch unbenommen, auch am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen.
Erfüllungsort ist München. Auf diesem Vertrag und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetzes (EKAG) anwendbar.
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